Wenn der Winter kommt und Schnee und Eis die Straßen bedecken, ist nicht nur die Stadt gefragt – auch Haus- und Grundstückseigentümer sowie Mieter tragen Verantwortung. In Würzburg gelten klare Regeln für den Winterdienst auf Gehwegen. Wer diese nicht einhält, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch Bußgelder.

Ab wann gilt die Räum- und Streupflicht?
In der Stadt Würzburg beginnt die Pflicht zur Schneeräumung und Glättebeseitigung grundsätzlich:

Werktags ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss der Gehweg spätestens am nächsten Morgen bis 7 bzw. 8 Uhr geräumt sein. Bei andauerndem Schneefall oder Eisbildung ist mehrmaliges Räumen und Streuen pro Tag erforderlich.

Welche Bereiche müssen geräumt werden?
Geräumt werden muss in der Regel ein mindestens 1,20 bis 1,50 Meter breiter Streifen des Gehwegs, sodass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können. Auch Zugänge zu Mülltonnenplätzen, Hauseingängen oder Briefkästen müssen sicher erreichbar sein.

Welche Streumittel sind erlaubt?
In Würzburg ist der Einsatz von Streusalz weitgehend verboten, da es Straßen und Umwelt schädigen kann. Stattdessen sollten abstumpfende Mittel verwendet werden wie:

Sand

Splitt

Granulat

Asche (in geringen Mengen)

Streusalz darf nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei starkem Eisregen oder auf steilen Wegen, in geringen Mengen eingesetzt werden.

Was passiert bei Verstößen?
Wer seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommt, dem drohen:

Zivilrechtliche Haftung bei Stürzen und Verletzungen

Bußgelder laut kommunaler Satzung

Ärger mit Nachbarn oder Mietern

Daher lohnt es sich, rechtzeitig Schneeschaufel und Streumittel bereitzuhalten – oder einen professionellen Winterdienst zu beauftragen.

Fazit
Der Winterdienst in Würzburg ist mehr als nur eine lästige Pflicht – er schützt Passanten, beugt Unfällen vor und sorgt für ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Mitteln bleiben Gehwege auch im Winter sicher.